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Die juristische Fachzeitschrift "AfP - Zeitschrift für Medien-und Kommunikationsrecht" veröffentlichte im Jahrgang 2009, Heft 4, Seiten 368-371, die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes vom 26. Mai 2009 zugunsten des BIFFF...-Textes "Wowereit und der Terror" aus dem Jahr 2005. Der Verfassungsgerichtshof hatte in diesem Verfahren die vorherigen Verbote aus dem Text "Wowereit und der Terror", die das Landgericht Berlin und das Kammergericht rechtswidrig zugunsten des von Wowereit unterstützten Gewaltsex-Vereins "Folsom Europe e. V." ausgesprochen hatten, für verfassungswidrig erklärt und wieder aufgehoben.

Die vier Leitsätze (siehe Bildzitat unten), die dem Text des Verfassungsgerichtshofes voran gestellt sind, stammen von "AfP", als Zusammenfassung der Entscheidung.

Ausschnitt:







Bildzitat aus der gedruckten Papierausgabe von AfP (Scan durch BIFFF...):




Bedauerlicherweise ist auch diese juristische Fachzeitschrift nicht in der Lage, die Abkürzung des BIFFF... richtig zu schreiben; sie folgt darin dem Fehler des Landgerichts Berlin, des Kammergerichts und des Verfassungsgerichtshofes Berlin. 
                          
                      
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