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Die juristische Fachzeitschrift "AfP -
Zeitschrift für Medien-und Kommunikationsrecht"
veröffentlichte im Jahrgang 2009, Heft 4, Seiten 368-371, die
Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes vom 26. Mai 2009
zugunsten des BIFFF...-Textes "Wowereit und der Terror" aus dem Jahr
2005. Der Verfassungsgerichtshof hatte in diesem Verfahren die
vorherigen Verbote aus dem Text "Wowereit und der Terror", die das
Landgericht Berlin und das Kammergericht rechtswidrig zugunsten des von Wowereit unterstützten
Gewaltsex-Vereins "Folsom Europe e. V." ausgesprochen hatten,
für verfassungswidrig erklärt und wieder aufgehoben.
Die vier Leitsätze (siehe Bildzitat unten), die dem Text des Verfassungsgerichtshofes voran gestellt sind, stammen von "AfP", als Zusammenfassung der Entscheidung. Ausschnitt: Bildzitat aus der gedruckten
Papierausgabe von AfP (Scan durch BIFFF...):
Bedauerlicherweise ist auch diese
juristische Fachzeitschrift nicht in der Lage, die Abkürzung des
BIFFF... richtig zu schreiben; sie folgt darin dem Fehler des
Landgerichts Berlin, des Kammergerichts und des
Verfassungsgerichtshofes Berlin.
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