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Totale Niederlage für Antisemitismus-Verbreiter aus Aachen:

"Mayersche" verliert
ihren groß angelegten Verbots-Prozess
gegen das BIFFF...

BIFFF...-Berichte sind gerichtsfest.

Die Richterinnen und Richter am OLG waren sichtlich genervt vom Seniorchef der "Mayerschen Buchhandlung GmbH und Co. KG", Helmut Falter aus Aachen. "Verkaufen Sie denn die Bücher auch jetzt immer noch?", fragte der Bericht erstattende Richter. Kleinlaut gab Falter es zu. "Obwohl Ihr Haus von einer jüdischen Familie gegründet wurde?" Dann dürfe er sich über Kritik des BIFFF... aber wohl nicht wundern!

Es ging vor dem Oberlandesgericht Köln im Juli 2011 letztmalig um unseren Artikel vom Januar 2009, "Mayersche Buchhandlung verbreitet Antisemitismus", den wir in den Jahren 2008 und 2009 recherchiert und später immer wieder mit neuen Recherchen ergänzt hatten. Urteilsverkündung war im September, inzwischen ist das Urteil rechtskräftig. Alle unsere Aussagen, Fotos und Dokumentationen sind rechtens, das BIFFF... bekam in dem Gerichtsprozess zu hundert Prozent Recht, die Klage der "Mayerschen", die darauf abzielte, Teile unseres Berichtes verbieten zu lassen, wurde letztinstanzlich abgewiesen.

Zuvor schon war die "Mayersche" mit einer einstweiligen Verfügung gegen uns gescheitert. Kosten des Rechtsstreites insgesamt für die "Mayersche": ca. 20.000 bis 25.000 Euro.

Die Richter/innen des OLG Köln gaben sich Mühe und rechneten in der Urteilsbegründung sogar die Argumente der "Mayerschen" nach. Dabei kamen sie aufgrund der spärlichen Angaben, die das Buchhandelsunternehmen - nach seiner Eigenwerbung das größte deutsche in Familienbesitz, und überhaupt das viergrößte nach "Weltbild", "Thalia" und "Hugendubel" in Deutschland, vertreten freilich fast nur in Nordrhein-Westfalen mit knapp 50 Filialen und im Internet-Handel über den Grossisten "Libri" - zu seinen Umsätzen mit den antisemitischen Büchern des "Jan van Helsing" machte, zu dem Schluss, die "Mayersche" mache "im Vergleich zu allen angebotenen Büchern" in ihrem Sortiment mit van Helsings antisemitischer Hetze "überdurchschnittlichen Umsatz". Unsere Bezeichnung des Unternehmens als einen "Hauptverkäufer" des "Nazi-Drecks" von van Helsing und unser Vorwurf, die Eigentümerfamilie Falter aus Aachen wolle "im großen Stil" am Antisemitismus verdienen, sei deshalb gerechtfertigt. Mehr noch: unsere Äußerungen hierzu seien in ihrem Tatsachenkern "wahr", urteilte das OLG.

Die "Mayersche" ist heute die einzige der vier großen Buchladenketten in Deutschland, die die Helsing-Bücher, vor denen der Verfassungsschutz schon 2005 warnte, überhaupt noch verkauft. Die Falter-Familie als Eigentümerin kennt wohl keine Scham, obwohl der Firmengründer und Namensgeber, Jacob (Isaak) Anton (Abraham) Mayer ein Jude war, der dann zum protestantischen Glauben konvertierte. Gerade diese Tatsache: dass die nicht-jüdische Familie Falter aus Aachen, die - wie sie angibt - "nach 1945" das Unternehmen aufkaufte, mit antisemitischer Literatur unter dem Namen des jüdischen Firmengründers Geld zu verdienen versucht, schien die Richter/innen besonders erbost zu haben, meinten Prozessbeobachter. Mehrfach kam dies in den mündlichen Verhandlungen vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandes- gericht Köln durch die Richter selbst zur Sprache.

Auch, dass die heutigen Eigentümer des Unternehmens die Warnungen des Verfassungsschutzes vor den Helsing-Büchern in den Wind schlagen, kam gar nicht gut bei Gericht an.

Das BIFFF... erneuert nun seine Forderung: Der Seniorchef der "Mayerschen", Helmut Falter, soll seinen "Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen", den ihm CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers verliehen hatte, zurückgeben, oder aber, er soll ihm wieder aberkannt werden. Diese Forderung haben wir bereits gegenüber den Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags im Frühjahr 2011 erhoben und wiederholen sie nun, nachdem der Gerichtsprozess zu Ende ist. Jemand, der unbelehrbar mit antisemitischer Literatur Geld zu machen versucht, hat einen "Verdienstorden" ganz sicher nicht verdient.

(Dezember 2011)

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