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"Kunstfreiheit"!

Wie von uns vorher gesagt: Die Staatsanwaltschaft im Wowereit-Berlin geht nicht gegen die Sado-Maso-Clique vor  ---

Auf "Kunstfreiheit" entschied die Berliner Staatsanwaltschaft
auch schon 2006 beim Hakenkreuz  ---

Das BIFFF... entdeckt im Internet Sado-Maso-Pornos
 unter dem Titel "Auschwitz".
Ähnliche Filme wurden auch schon in Schöneberger Sexbars gezeigt.

Unsere Strafanzeige wegen der Gewalt verherrlichenden KZ-Krematorium- Porno-Darstellungen in der schwulen Gewaltsex-Zeitschrift "Instigator", die wir gegen die Verbreiter der Zeitschrift, den Inhaber der "bruno's"-Sexshop- Ladenkette und den Inhaber des "Mr. B"-Ladens in Berlin Schöneberg wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Paragraphen 130,131, und 184a des Strafgesetzbuches erstattet hatten, wurde erwartungsgemäß abgeschmet- tert. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft weder unsere Anzeige richtig gelesen noch das Objekt des Skandals noch die deutsche Rechtslage.

Es fing schon damit an, dass sich nach unserer Anzeige gegen die "Instigator"- Verbreiter bei uns das Landeskriminalamt meldete und eine recht barsche Dame verlangte, wir sollten ihr ein Expemplar des "Instigator" überlassen, das sei so üblich, wenn man Anzeige erstatte. Gerade so, als sei es üblich, dass Bürger die Straftäter selbst am Wickel zur Polizei schleppen! Als wir das ablehnten, meldete sich keine fünf Minuten später ein Oberstaatsanwalt von Hagen und schrie ins Telefon, ob er denn jetzt etwa "Steuergelder" ausgeben solle, um die inkriminierte Ausgabe des Gewaltsex-Magazins zu beschaffen, damit die Staatsanwaltschaft sie beurteilen könne. BIFFF...-Leiter Kratz: "Als ich ihm sagte, er solle doch einfach selbst in den Laden gehen, das Heft anschauen und es gegebenenfalls beschlagnahmen lassen, in linken Buchläden würde doch auch immer wieder Literatur beschlagnahmt, geriet Herr von Hagen gar außer sich. Ich bin in meinem ganzen Leben noch nie derart am Telefon angeschrien worden. Ich hätte ja überhaupt keine Ahnung, die Anzeige sei wohl nur 'ins Blaue hinein' gestellt worden, Beschlagnahme ginge nicht, ich solle jetzt ein Heft besorgen - offenbar von BIFFF...-Geld bezahlt, oder wie! - und an ihn herausgeben, und immer wieder die 'Steuergelder', die er nicht ausgeben wolle. Am Ende schrie er noch: 'Sie haben keine Ahnung vom Rechtsstaat!', er werde sich 'Notizen' über dieses Telefonat machen, und geschrien klang das wie eine Drohung."

Dann traf der unten abgebildete Bescheid der Staatsanwaltschaft ein. Bemerkenswert: Wir hatten nicht Anzeige erstattet wegen "§ 184 StGB", das ist das Verbot, einfache Pornographie Minderjährigen zugänglich zu machen, sondern nach §184a, der betrifft in jedem Falle immer verbotene Gewaltpornographie. Offenbar war unsere Anzeige nicht einmal richtig gelesen worden. Das "a" zur Paragraphennummer fiel Staatsanwalt Laub erst am Ende seines Bescheides wieder ein. Bemerkenswert auch, dass weder § 131 des Strafgesetzbuches (verbotene Gewaltverherrlichung) noch § 184a (verbotene Gewaltpornographie) überhaupt Ausnahmen für die Kunst zulassen, wie etwa § 86 oder 86a (Verbreiten von Propaganda und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), bei denen ein Kunstvorbehalt im Gesetz steht.

Staatsanwalt Laub beurteilt am Ende seines Bescheides den "Instigator" als "harte Pornographie", was man nur als verbotene Gewalt-Pornographie auslegen kann, und nennt nun auch richtig den § 184a, der jedoch keinen Ausnahmetatbestand für "Kunst" zulässt. Dennoch befindet er, die widerliche Verletzung der Menschenwürde durch die KZ-Krematoriums-Darstellung im "Instigator" unterliege der "Kunstfreiheit".






Wir haben selbstverständlich bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens eingelegt, u.a. mit der Begründung, zum einen gebe es hier gar keinen gesetzlichen Kunstvorbehalt im Strafgesetzbuch, zum anderen sei eine ernsthafte Abwägung der angeblich hier greifenden Kunstfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes mit der Menschenwürde aus Artikel 1 und dem Persönlichkeits- schutz der KZ-Opfer aus Artikel 2 in dem Bescheid nicht einmal im Ansatz erkennbar.

Darauf antwortete Oberstaatsanwalt Wittkowski von der Berliner Generalstaats- anwaltschaft, Fehler der Staatsanwaltschaft lägen nicht vor, dort sei alles richtig gemacht worden. Wörtlich: "Allein der Umstand, dass Sie eine andere Rechtsansicht vertreten bzw. aus der Rechtsprechung herleiten zu können meinen (!), vermag die von der Staatsanwaltschaft Berlin zutreffend vorgenommene rechtliche Bewertung nicht zu erschüttern."

So stellen sich die Herren von Hagen und Wittkowski vor, wie man höflich mit besorgten Bürgern umgeht, die sich nicht mit der Verhöhnung von KZ-Opfern durch Gewalt-Sex abfinden wollen.

In der deutschen Sado-Maso-Szene außerhalb Berlins sieht man die Sache nicht so  locker wie bei der Berliner Staatsanwaltschaft, die durch die senatsoffizielle Werbung für Gewalt-Sex durch den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit gefesselt zu sein scheint. Im Internet gibt es Gutachten und Zusammenstellungen von Rechtsvor- schriften und Verurteilungen zu Gewaltpornographie, mit denen sich die Webmaster der einschlägigen Internetseiten gegenseitig warnen bzw. von ihren Rechtsanwält/innen gewarnt werden vor allzu deutlichen und eindeutig interpretierbaren Darstellungen auf ihren Websites.

So wird in einem "Leitfaden für Fetsich- und SM-Webmaster" unter dem Titel "Pornographie, Gewaltpornographie und Gewaltverherrlichung" einer Irena Böttcher, den man aus dem Internet laden kann, klar gemacht, dass es "ein gefährliches Missverständnis" sei, wenn Webmaster glaubten, "mit Hilfe des sogenannten Kunstvorbehaltes ... der Strafbarkeit in allen Fällen zu entgehen. ... Der Schutz vor Gewalt in jeglicher Form" werde nämlich überwiegend als ein hohes Verfassungsgut angesehen. Zudem, so Böttcher im Gegensatz zur Berliner Staatsanwaltschaft, schlössen sich die Einordnung als Kunstwerk und die als Pornographie gegenseitig aus, weil bei der Pornographie die Konzentration auf das Sexuelle im Vordergrund stehe und nicht der künstlerische Kontext.

"Je schwerwiegender die Handlung und ihre Folgen sind, ein desto geringeres Gewicht kommt dem Einwand der Kunstfreiheit im Vergleich zu den anderen, dann ja stark eingeschränkten Rechtsgütern zu", schreibt Böttcher, "demgegenüber gewinnt die Kunstfreiheit natürlich umso mehr an Gewicht, je kunstvoller, künstlerisch wertvoller sozusagen die Abbildung oder Schilderung sind" -- ein alter Streit unter Juristen, der unter anderem (bei Beachtung des Jugendschutzes) zur Freigabe der normalen nicht-gewalttätigen Erwachsenen-Pornographie führte und eben gerade nicht zur Freigabe von Gewaltpornographie. Was an dem KZ-Krematoriums-Sex auch nur entfernt künstlerisch sein soll, lässt die Berliner Staatsanwaltschaft offen und führt ein bloß formales Kriterium an, nach dem man alles unter die "Kunstfreiheit" stellen kann, wie es gerade (politisch) passt. Und der "Instigator", verkauft in Sexshops statt in Museumsbuchhandlungen, ist auch nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ein Porno-Heft, wo also bleibt die Kunst? Böttcher empfiehlt der SM-Szene, bei der "Abbildung oder Beschreibung härterer Spiele" wegen drohender Strafverfolgung generell "Vorsicht" walten zu lassen, also darauf zu verzichten.

Der von uns kritisierte Gewalt-Porno "GayTanamo", dessen Werbetrailer und Internet-Kaufformulare sogar zeitweise über die offizielle Internetseite des Berliner Senates ohne jeden Jugendschutz zu erreichen waren, erfüllte alle Kriterien für ein Verbot.

Allerdings wundert es nicht, wenn sich die Berliner Staatsanwaltschaft angesichts des Eingreifens von politischer Prominenz, hier konkret vom PDS/"Links"-Partei-Politiker Klaus Lederer, zugunsten von öffentlich gezeigten Gewaltsexdarstellungen nicht mehr traut, so etwas anzuklagen.

Hakenkreuz mit Kunstvorbehalt

Wir hatten 2006 kritisiert, dass das Berliner "Queer Magazin 'Siegessäule'" aus dem Jackwerth-Verlag SM-Bilder mit einem Hakenkreuz-Tattoo verbreitete. Aus einem internen Schriftverkehr zwischen der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und der Berliner Staatsanwaltschaft, der dem BIFFF... vorliegt, geht hervor, dass der damalige PDS-Abgeordnete und heutige "Links"-Partei-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus und Berliner Landesvorsitzende seiner Partei Klaus Lederer auf die BIFFF...-Kritik hin initiativ wurde, was zu einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung "von Amts wegen" zu diesem Hakenkreuz-SM-Foto führte.

Das Hakenkreuz-Tattoo aus "Siegessäule", "Siegssäule"-Verleger Jackwerth mit Wowereit beim Jackwerth-Verlagsjubiläum:

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Aus dem Justiz-Schriftverkehr geht nicht hervor, was Lederers Motivation war, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu initiieren; es wurde offenbar auch nur "gegen unbekannt" ermittelt, obwohl ja bekannt ist, wer das Magazin "Siegessäule" verantwortet, was wir im übrigen ebenfalls deutlich gemacht hatten: der Wowereit- Spezi Reiner Jackwerth, der sich in "Siegessäule" auch schon mal gemeinsam mit Wowereit abbilden ließ (oben rechts). Inzwischen hat sich Lederer jedoch in "Siegessäule" auch als Verteidiger der Gewaltsex-Szene hervor getan, einer Szene, die in vielerlei Hinsicht immer wieder mit mit Neofaschisten verbunden ist, worüber wir immer wieder berichteten.

Das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen zu dem SM-Hakenkreuz-Tattoo ist bemerkenswert, weshalb wir es hier vollständig im Original darstellen. Der Einstellungs- vermerk macht deutlich, wie im Wowereit-Lederer-Berlin jeder Nazi-Dreck, ist er nur sexuell genug konnotiert, zur "Kunst" definiert wird und somit straffrei bleibt.

"78 Js 113/06" war das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens. Eine Korrektur vorweg: Das BIFFF... hatte hier keine "Anzeige" erstattet, sondern ein Informationsflugblatt über den Skandal an Berliner Abgeordnete geschickt, das dann zur Staatsanwaltschaft gelangte.






Die lange Beurteilung zeigt, wie die Berliner Staatsanwaltschaft nicht etwa nach Möglichkeiten sucht, derartige Darstellungen aus der Öffentlichkeit zu verbannen, sondern im Gegenteil: nach Argumenten sucht und auch zu finden meint, die solche Darstellungen in der Öffentlichkeit rechtlich möglich machen. Das ist der Kern unserer obigen Dokumentation: zu zeigen, mit welchem Ziel die Berliner Staatsanwaltschaft hier tätig ist.

Gewaltsex-Porno "Auschwitz" im Internet

Wohin derartige "Kunst"-Beurteilungen von Gewalt- und Nazi-Sado-Maso führt, zeigt eine neue BIFFF...-Recherche. Freundliche Unterstützer schickten uns einen Link zur Webseite einer offenbar US-amerikanischen Porno-Film-Firma, die einen Gewaltporno herstellte und vertreibt, der "Auschwitz" heißt und in dem KZ-Szenen nachgespielt und Frauen gefoltert werden. Auch in den USA, wo liberalere Pornographie-Gesetze gelten, ist so etwas verboten. Deutsche Staatsanwälte haben auf ".com"-Webseiten keinen direkten strafrechtlichen Zugriff, könnten aber im Wege der internationalen Zusammenarbeit tätig werden. Aber wenn alles nur "Kunst" und "szenetypisch" ist ...


(BIFFF...-Screenshots von dieser Internetseite; Balken und Pfeil durch BIFFF...)



Bildausschnitte und Trailer, die für den Film werben, zeigen auf der oben ausschnittweise abgebildeten Webseite widerliche Ausschnitte (unten) von dem, was der Porno bringt: Menschen in KZ-Häftlingskleidung und in Nazi-Uniformen, massive Folterszenen, die wir hier nicht zeigen können:




BIFFF...-Leiter Peter Kratz: "Ähnliche Filme, vielleicht nicht ganz so brutal, mit ausschließlich männlichen Darstellern in Nazi-ähnlichen Uniformen und in Kleidung, die wie KZ-Häftlingskleidung anmutet, laufen auch in Schöneberger Schwulenbars, unbehelligt von Polizei und Justiz. Insider haben uns schon vor Jahren gesagt: Was regt ihr euch auf, solche Filme laufen hier schon lange."

(Dezember 2010)
                          
















                      
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